Pushing: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Xhodon
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (link Utilities)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{NavPushing}}
 
{{NavPushing}}
 
{{Wichtig
 
{{Wichtig
|Inhalt= Stand: 01. Juli, 2010
+
|Inhalt= Stand: 04. Juli, 2011
 
}}
 
}}
 
Einen [[Utilities#Pushingrechner|Pushingrechner]] könnt ihr unter Utilities finden.
 
Einen [[Utilities#Pushingrechner|Pushingrechner]] könnt ihr unter Utilities finden.
Zeile 19: Zeile 19:
 
Innerhalb des Bemessungszeitraums darf ein Account von einem oder mehreren anderen Accounts (ohne Gegenleistung) nicht mehr Ressourcen bekommen als:
 
Innerhalb des Bemessungszeitraums darf ein Account von einem oder mehreren anderen Accounts (ohne Gegenleistung) nicht mehr Ressourcen bekommen als:
  
''a)'' Die 5-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen), oder
+
''2.A Trollwelt und Zentaurenwelt''
 +
''1)'' Die 5-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen ohne Boni), oder
  
''b)'' Die 5-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.
+
''2)'' Die 5-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account bis zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.
  
z.B. Spieler greift alleine Wächter Stufe 2 in Zentaurenwelt an:
+
Bsp.: Spieler greift alleine Wächter Stufe 2 in Zentaurenwelt an:
 
- Ressourcenausbeute ca. 10.000 Essenzen/ 10.000 Kristalle/ 3.500 Krafsteine/ 1.500 Goldharz
 
- Ressourcenausbeute ca. 10.000 Essenzen/ 10.000 Kristalle/ 3.500 Krafsteine/ 1.500 Goldharz
 
- maximal zulässige Lieferung innerhalb von 7 Tagen: 50.000 Essenzen/ 50.000 Kristalle/ 17.500 Kraftsteine/ 7.500 Goldharz
 
- maximal zulässige Lieferung innerhalb von 7 Tagen: 50.000 Essenzen/ 50.000 Kristalle/ 17.500 Kraftsteine/ 7.500 Goldharz
 
===3. Gildenunterstützung nach Hordenverlust===
 
Verliert ein Spieler einen Großteil seiner Kriegshorde im Kampf, so ist es ihm gestattet von seiner Gilde Unterstützungleistungen ohne Gegenleistung zu erhalten, welche innerhalb der folgenden Grenzen liegen:
 
 
''a)'' Die 20-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen), oder
 
 
''b)'' Die 20-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.
 
  
 
Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung verwendet.
 
Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung verwendet.
Sollte der Verdacht bestehen, dass Accounts Rohstofflieferungen erhalten, welche diese Grenzen überschreiten, so ist dies einem Gameoperator zu melden. Dieser entscheidet über die Zulässigkeit und legt im Falle des Regelverstoßes das Strafmaß fest. Bestraft werden beide Parteien, Empfänger und Versender der Lieferung(en).
 
  
Erläuterungen:
+
''2.B Feenwelt und ähnliche Welten''
 +
Die 1-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen ohne Boni).
  
 +
===3. Erläuterungen===
 
'''1.''' Es ist unerheblich, ob die Rohstoffe einmalig versendet werden oder in mehreren Lieferungen.
 
'''1.''' Es ist unerheblich, ob die Rohstoffe einmalig versendet werden oder in mehreren Lieferungen.
  

Version vom 4. Juli 2011, 15:20 Uhr

Wichtig!

Stand: 04. Juli, 2011

Einen Pushingrechner könnt ihr unter Utilities finden.


§2. Zulässiger Rohstofftransfer und Pushing

Ein Account darf nur zum persönlichen Vorteil existieren, nicht zum Nutzen eines anderen Accounts. Das Vorantreiben von anderen Accounts oder Helden ist Pushen. Accounts, die nur verwendet werden, um einen oder mehrere andere Accounts zu unterstützen, sind verboten.

§2.1 Rohstofflieferungen ohne Gegenleistung (Rohstoffpushing)

Alle Rohstofflieferungen, die an einen Account gehen, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt, unterliegen der folgenden Beschränkung:

1. Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum für das zulässige Limit von empfangenen Rohstoffen ohne Gegenleistung beträgt 7 Tage.

2. Grenzen für zulässige Rohstofflieferungen innerhalb des Bemessungszeitraums

Innerhalb des Bemessungszeitraums darf ein Account von einem oder mehreren anderen Accounts (ohne Gegenleistung) nicht mehr Ressourcen bekommen als:

2.A Trollwelt und Zentaurenwelt 1) Die 5-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen ohne Boni), oder

2) Die 5-fache Ressourcenausbeute (eines Wächters) der höchsten Wächterstufe, die der empfangende Account bis zum Zeitpunkt der Lieferung allein (nicht im KL) besiegt hat.

Bsp.: Spieler greift alleine Wächter Stufe 2 in Zentaurenwelt an: - Ressourcenausbeute ca. 10.000 Essenzen/ 10.000 Kristalle/ 3.500 Krafsteine/ 1.500 Goldharz - maximal zulässige Lieferung innerhalb von 7 Tagen: 50.000 Essenzen/ 50.000 Kristalle/ 17.500 Kraftsteine/ 7.500 Goldharz

Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung verwendet.

2.B Feenwelt und ähnliche Welten Die 1-fache Produktionsmenge des gesamten Ressourcenoutputs des empfangenden Accounts im Bemessungszeitraum (Summe der Produktion aller Paläste in 7 Tagen ohne Boni).

3. Erläuterungen

1. Es ist unerheblich, ob die Rohstoffe einmalig versendet werden oder in mehreren Lieferungen.

2. Für die Berechnung des Limits gelten die üblichen Umrechnungskurse für Ressourcen:

1 Kristall = 1,125 Essenzen / 1 Kraftstein = 2,5 Essenzen /1 Goldharz = 5 Essenzen

3. Als Gegenleistungen gelten: - Rohstofflieferungen, die sich am oben genannten Tauschverhältnis orientieren - Runengeschenke in der Trollwelt (siehe dazu §2.2)

Weitere Tauschgeschäfte wie z.B. Koordinatenhandel, Kopfgeldjagd etc. gelten nicht als Gegenleistung; die Vergütung muss also innerhalb der oben formulierten Grenzen liegen. Gegenleistungen sollten in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgen (ca. 1-2 Tage).

4. Als Rohstofflieferungen gelten ebenso organisierte Übergaben durch Ablage und Aufnahme von Ressourcen im Reich.

5. Für die Unterstützung anderer Accounts beim Bieten am Basar gelten die Bedingungen dieser Regel. Unterstützungslieferungen für Gebote am Basar gelten als Rohstofflieferung ohne Gegenleistung.

6. Bei Ressourcenplünderungen im Kriegslager ist der Gewinn zwischen den Teilnehmern aufzuteilen. Wiederholte Lieferungen aus Kämpfen im Kriegslager, die an ein und denselben KL-Teilnehmer gehen (ohne Berücksichtigung der anderen Teilnehmer) zählen als Rohstofflieferung ohne Gegenleistung.

§2.2 Runengeschenke in der Trollwelt

Es ist erlaubt Runen im Austausch gegen Ressourcen von anderen Spielern geschenkt zu bekommen. Für die Abwicklung dieses Austausches sind allein die beteiligten Spieler verantwortlich. Geschenkte Runen gelten als Gegenleistung für Rohstofflieferungen. Im Austausch gegen 1 Rune darf ein Spieler maximal die folgende Menge an Rohstoffen erhalten: a) Die Summe des Ressourcenoutputs aller Paläste innerhalb 24h. b) Die Ressourcenausbeute der höchsten Wächterstufe, die der empfangene Account zum Tauschzeitpunkt allein (nicht im KL) besiegt hat.

Von beiden Möglichkeiten wird die höhere zur Bewertung der Zulässigkeit der Rohstofflieferung(en) verwendet. Für die Berechnung des Limits gelten die üblichen Umrechnungskurse für Ressourcen:

1 Kristall = 1,125 Essenzen / 1 Kraftstein = 2,5 Essenzen /1 Goldharz = 5 Essenzen

§2.4 Unerlaubter Rohstofftransfer über den Basar (Basar-Pushing)

Ziel dieser Regel ist es (wie bei der Regel zum Pushing per Ressourcenlieferung) sicher zu stellen, das jeder Spieler zwar von anderen mit Ressourcen unterstützt werden kann, aber diese nicht in unangemessener Höhe ohne Erbringung einer Gegenleistung erhält.

1. Aufgabe des Basars

Der Basar ist zum Handeln von Items da. Preistreiberei und Preisabsprachen sind verboten. Die Benutzung des Basars zum Pushen oder reinem Rohstofftransfer unterliegen den in § 2.1 definierten Pushinggrenzen von Rohstofflieferungen ohne Gegenleistung (Rohstoffpushing). Überschreitungen der zulässigen Grenzen werden wie Pushing per Ressourcenlieferung behandelt.

2. Erlaubter Handel

2.1 Über den Basar dürfen nur Items gekauft werden, die dem Käufer einen eindeutigen Nutzen bieten. Dieser Nutzen liegt in einem höherem Itemeffekt als die der aktuell vorhandenen Items. Beim Bieten auf diese Items gibt es kein maximal zulässiges Limit an Ressourcen, das ein Item kosten darf.

Gültigkeitsbereich der Regel

Folgende Itemeffekte fallen unter diese Regel: Wiederbelebung bei Wächtern, Manaproduktionsbonus, Chance auf Runen bei Wächtern, Chance auf Items bei Wächtern und Angriffsbonus. Gleiches gilt für den Erwerb von Set- und Ligenitems. Ausnahmen bilden Käufe zur Komplettierung eines Sets im Falle das der Setbonus zur Erhöhung eines Itemeffektes führt im Vergleich mit den bereits besessenen Items.

Für sämtliche Items mit anderen Itemeffekten wie Verteidigungsbonus, Erhöhung der Kapazität der Geheimen Grotte, Ressourcenproduktionsboni gelten die normalen Pushinggrenzen aus §2.1, da die hier vorkommenden Preise im Normalfall nicht über diese hinausgehen. Überschreitungen der zulässigen Grenzen werden wie Pushing per Ressourcenlieferung behandelt.

Items mit mehreren Itemeffekten Für die Verbesserung der Itemboni durch Kauf neuer Items zählt im Regelfall der jeweils relevante Wert eines Items. (Beispiel: Item mit Wiederbelebung bei Wächtern 115 und Manabonus 1% ist besser als eines mit Wiederbelebung 100 und Mana 5%)

3. Aufbewahrungspflicht für Items

Gekaufte Items dürfen bis 7 Tage nach dem Kaufzeitpunkt nicht weiterverkauft oder weggeworfen werden. Sobald ein Item gefunden oder gekauft wurde, welches einen höheren Bonus auf den relevanten Effekt bringt, entfällt die Pflicht zur Aufbewahrung.

4. Beschränkung vom Dracheneierhandel

Der Kauf von Dracheneiern von Gildenmitgliedern ist untersagt.